Geschäftsordnung |
Stand: 30.04.2007 |
VORSTAND
MITGLIEDER UND FÖRDERER
VERFÜGUNGSRAHMEN DES VORSTANDS
MITTELVERWENDUNG BEI VEREINSAUFLÖSUNG
MECHANISMEN ZUR UMSETZUNG DER VEREINSZIELE
VEREINSETHIK
VORSTAND
(nach § 10 der Satzung: Wahl des Vorstands)
1. Vorsitzender: Christian Mayerl
2. Vorsitzender: Tobias Vogel
Schatzmeister: Oliver Mehl
Schriftführer: Matthias Riechmann
MITGLIEDER UND FÖRDERER
(nach § 5 der Satzung: Mitgliedsbeitrag)
Persönliche Mitgliedschaft
- Eine natürliche, juristische Person erwirbt durch Zahlung des regulären persönlichen Jahresbeitrags die Mitgliedschaft („persönliches Mitglied“) im Verein für ein Geschäftsjahr.
- Das persönliche Mitglied erhält Zugang zum geschützten CM Network Intranet. Dazu erhält das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort (Login). Dieses Login ist vertraulich zu behandeln und darf keinem Dritten bekannt gegeben werden.
- Im geschützten Intranet stehen dem persönlichen Mitglied weitere Dienste und Informationen zur Verfügung.
- Für bestimmte Personengruppen gewährt der Verein eine Ermäßigung der Jahresgebühr (siehe Abschnitt „Mitgliedsbeiträge“). Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag schränkt die Rechte und Pflichten eines persönlichen Mitglieds nicht ein.
- Die Satzung sieht vor, durch Beschluss der Mitgliederversammlung persönliche Mitglieder zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Ehrenmitglieder genießen weiterhin die Rechte und Pflichten eines persönlichen Mitglieds, müssen jedoch keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahlen.
Firmenmitglieder (junge und etablierte Firmen)
- Auch Firmen (juristische Personen) sollen die Möglichkeit erhalten, Vereinsmitglied (Firmenmitglied) zu werden. Gemeinschaften, Vereinigungen und ähnliche Organisationen (nicht-juristische Personen) können keine Firmenmitglieder werden.
- Firmenmitglieder sind ordentliche Mitglieder, die durch einen oder mehrere Repräsentanten ihrer Firma innerhalb des Vereins vertreten werden. Von einem Firmenmitglied dürfen beliebig viele Mitarbeiter des Firmenmitglieds an Vereinsveranstaltungen teilnehmen, wobei jedoch nur genau ein Repräsentant der Firma stimmberechtigt ist. Eine etwaige Teilnahmegebühr hat jeder Vertreter des Firmenmitglieds selbst zu zahlen, als würde er als persönliches Mitglied teilnehmen.
- Firmenmitglieder sind vollwertige Vereinsmitglieder und haben Zugriff auf sämtliche Vereinsunterlagen (auch das Intranet).
- Für die Firmenmitgliedschaft wird der Repräsentant der Firma sowie das Firmenmitglied (Unternehmen) auf der Intranet-Seite erwähnt.
- Ein Firmenmitglied kann auch gleichzeitig Sponsor werden. Hierbei gelten die Bedingungen wie bei Sponsoren. Durch die Firmenmitgliedschaft und das Sponsoring bleibt der Zugriff auf das Intranet erhalten.
- Der Vorstand entscheidet im Einzelfall über die Mitgliedschaft als „junge Firma“ oder als „etabliertes Unternehmen“ (siehe Abschnitt „Mitgliedsbeiträge“).
Mitgliedskategorie |
Jahresbeitrag |
Regulärer persönlicher Beitrag |
25 € |
Ermäßigter Beitrag: Für Studenten etc., Nachweis bitte beifügen |
5 € |
Junge Firma: Alter höchstens 5 Jahre und Mitarbeiterzahl höchstens 10, bei Ausnahmen entscheidet der Vorstand im Einzelfall |
125 € |
Sonstige Firma |
500 € |
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind in drei Kategorien gestaffelt: Regulärer Beitrag,
ermäßigter Beitrag sowie Beiträge für Firmen. Bei Firmen erfolgt zudem eine Unterscheidung
nach Alter und Anzahl der Mitarbeiter. Ziel dabei ist die Förderung des Beitritts junger,
kleiner und mittelständischer Unternehmen durch eine entsprechende Senkung der
Beiträge.
Die Beiträge werden jährlich bis Ende Februar des Kalenderjahres fällig.
Sponsoren
- Sponsoring ist ein wirtschaftliches Geschäft zum gegenseitigen Nutzen und Vorteil. Die einseitige Förderung, das einseitige Geben von Geld oder anderen Leistungen eines Unternehmens an einen gemeinnützigen Verein ohne Gegenleistung ist kein Sponsoring, sondern eine Spende.
- Sponsoren sollen materielle oder finanzielle, einmalige oder regelmäßige Zuwendungen für den Verein erbringen können. Die Höhe oder der Nutzen des Sponsoring für den Verein wird durch den Vorstand individuell bewertet.
- Als Gegenleistung bzw. Anerkennung des Sponsoring werden folgende Möglichkeiten von Seiten des Vereins angeboten:
- Auf einer öffentlichen Web-Seite des Vereins wird auf die Unterstützung durch den Sponsor hingewiesen. Dies geschieht lediglich unter Verwendung eines Logo (ohne aktiven WWW-Link). Erklärungen zum Unternehmen und seinen Produkten oder Dienstleistungen (aktive Werbung) sind nicht möglich. Die Größe des Logos kann ggf. nach Vereinsvorgaben angepasst werden, um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten.
- Auf Vereinsveranstaltungen können gemeinsame Aktivitäten durchgeführt werden. Der Sponsor erhält die Möglichkeit unter Verwendung seines Namens, Emblems oder Logos jedoch ohne besondere Heraushebung eigenwirtschaftlicher Interessen nach dem Prinzip der „Förderung gegen Öffentlichkeit“ an gemeinsamen Aktivitäten mit dem Verein teilzunehmen. Eine aktive Werbung seitens des Sponsoren auf Vereinsveranstaltungen ist nicht gestattet. Der Vorstand entscheidet hierbei im Einzelfall über die konkreten Möglichkeiten und behält sich das Recht vor, keine gemeinsamen Aktivitäten zu erlauben.
- Sowohl der Sponsor, als auch der Vorstand hat jederzeit die Möglichkeit, dem Sponsoren-Logo zu widersprechen.
- Um die Vereinsziele / Vereinsethik zu wahren.
- Das Sponsoren-Logo wird für eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten nach Zugang der letzten Zuwendung auf der Vereins-Web-Seite platziert und kann anschließend ohne Rücksprache mit dem Sponsor entfernt werden. Das Entfernen des Sponsoren-Logos kann seitens CM Network e.V. in begründeten Fällen auch vorzeitig erfolgen.
- Ein Sponsor ist nicht zwingend Mitglied und erhält keinen Zugriff auf das Intranet. Insbesondere erhält ein Sponsor keinen Zugriff auf Mitgliederdaten.
- Über das hier beschriebene Sponsoring hinausgehende Regelungen bedürfen einer vertraglichen Basis und werden durch den Sponsor und den Vorstand geschlossen.
Spender
- Spender unterscheiden sich von Sponsoren dadurch, dass sie keinerlei Recht auf Gegenleistung zu ihrer finanziellen oder materiellen Zuwendung haben.
- Spenden erfolgen in der Regel einmalig, zu unterschiedlichem Wert oder in unregelmäßigen zeitlichen Abständen.
- Aufgrund der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von CM Network e.V. besteht die Möglichkeit, um Spenden zu werben und für Geld- und Sachspenden steuerabzugsfähige Spendenbescheinigungen auszustellen. Die Spendenbescheinigung enthält den tatsächlichen Wert einer monetären Zuwendung oder die Angabe der überlassenen materiellen Güter.
Förderer
- Förderbeiträge sind stets mit einer Lastschrift- Einzugsermächtigung verbunden. Die Beiträge werden durch gemeinsame Vereinbarung mit dem Förder regelmäßig durch den Verein abgebucht.
- Ein Förderer geht im Gegensatz zum Spender eine längerfristige Partnerschaft von mindestens einem Jahr mit dem Verein ein.
- Die Höhe des Beitrags bleibt dem jeweiligen Förderer selbst überlassen.
- Die Förderer werden regelmäßig über die Aktivitäten des Vereins informiert. Insbesondere geschieht dies durch den Jahresbericht sowie über die Web-Seite www.cmnetwork.de.
- Ein Förderer ist nicht zwingend Mitglied und erhält keinen Zugriff auf das Intranet. Insbesondere erhält ein Förderer keinen Zugriff auf Mitgliederdaten.
- Die Kündigung einer Förderung muss fristgerecht und schriftlich drei Monate vor Ende des laufenden Geschäftsjahres (also jeweils bis zum 30. September) beim Vorstand eingegangen sein.
VERFÜGUNGSRAHMEN DES VORSTANDS
(nach § 8 Absatz (4) der Satzung: Zusammensetzung des Vorstands)
Die Vertretungsmacht eines Vorsitzenden ist intern oder in der Weise beschränkt, dass er
bei Rechtsgeschäften über 250,-- € (Euro) verpflichtet ist, die Zustimmung von mindestens
zwei weiteren Vorstandsmitgliedern einzuholen.
MITTELVERWENDUNG BEI VEREINSAUFLÖSUNG
(nach § 17 der Satzung: Auflösung)
Im Falle der Auflösung werden die bestehenden Mittel einer Organisation an der Universität
Karlsruhe (TH) zur Unterstützung behinderter Studenten zur Verfügung
gestellt.
MECHANISMEN ZUR UMSETZUNG DER VEREINSZIELE
(nach § 2 Absatz (3) der Satzung: Zweck des Vereins)
Der Satzungszweck wird insbesondere durch Aufrechterhaltung und Vertiefung der
persönlichen Kontakte zwischen den aktuellen und ehemaligen MitarbeiterInnen bzw.
Studierenden der Forschungsgruppe „Cooperation & Management“ am Institut für Telematik
der Universität Karlsruhe (TH) verwirklicht. Es sollen dauerhafte Beziehungen zwischen
Wissenschaft und Praxis aufgebaut und gefördert werden. Dies wird erreicht
durch:
- Organisation von wissenschaftlichen Tagungen und Treffen zum lebendigen Gedankenaustausch zwischen Wissenschaft und Industrie.
- Bereitstellung von Mitteln für die Ausgestaltung von wissenschaftlichen Tagungen und Treffen der Absolventen, Mitarbeiter, Ehemaliger des Instituts für Telematik, der Universität Karlsruhe (TH) und Förderer des Vereins.
- Förderung der Kontakte und der Kooperation zwischen Wissenschaft, Lehre und Industrie.
Inhaltliche Themenschwerpunkte
Nach der Befragung der Mitglieder wurden zunächst die folgenden inhaltlichen
Interessensschwerpunkte identifiziert:
- Dienstmanagement
- Content- und Wissensmanagement
- e-Learning
- e-Commerce
- Security
- Prozessmanagement
- Technologien und Architekturen (Software Engineering)
- Methoden und Projektmanagement
Die genannten Themenbereiche werden als aktuelle inhaltliche Schwerpunkte des Vereins
angesehen. Bei Bedarf kann eine Erweiterung oder Änderung im Rahmen einer
Mitgliederversammlung vorgenommen werden.
Mechanismen des Vereins
Für die Mechanismen des Vereins gelten folgende Grundsätze:
- Grundsatz:
Der Verein CM Network e.V. dient als Plattform für einen Wissensaustausch und Kooperationen zwischen Mitgliedern des Vereins. Er unterstützt die Initiierung, gibt Hilfestellungen und aktive Unterstützung bei der Umsetzung von Mechanismen. Aber: Inhalte können durch Mitglieder unterschiedlicher Organisationen erarbeitet werden.
- Grundsatz:
Für einen lebhaften Wissenstransfer und weiterführende Kooperation ist die Transparenz der aktuell laufenden Aktivitäten im Verein zu gewährleisten. Erzielte Ergebnisse und gewonnene Erfahrungen sollten im Verein in geeigneter Form veröffentlicht werden. Die Transparenz bei der inhaltlichen Zusammenarbeit innerhalb und über den Verein drückt sich in der Möglichkeit der Offenlegung von Aktivitäten aus. Der Zeitpunkt und jeweilige Detaillierungsgrad bleibt dem Vereinsmitglied überlassen. Ziel ist es jedoch, andere Mitglieder über die Aktivitäten zu informieren und auf diese Weise die Kooperation durch aktive Kommunikation zu unterstützen.
Als erste gemeinsame Mechanismen des Vereins werden folgende Mechanismen in die Geschäftsordnung des Vereins aufgenommen:
Mechanismus |
Beschreibung |
Symposium |
Tagung mit Vorträgen aus Wissenschaft und Industrie |
Workshop |
Gemeinsames Erarbeiten von Lösungen im Hinblick auf eine Aufgabenstellung |
Informelle persönliche Treffen |
Nicht notwendiger Weise regelmäßig, sondern eher auf Anfrage. Nicht unbedingt auf die Region Karlsruhe beschränkt erweitert. |
Vereinsethik
Die Zusammenarbeit im Verein als Netzwerk lebt von einer nicht formalisierbaren
Vereinsethik. Dabei handelt es sich nicht um ein Regelwerk, sondern vielmehr um eine
allgemeine Erwartungshaltung innerhalb des Vereins. Diese Vereinsethik umfasst
insbesondere
- die Bereitschaft, andere Vereinsmitglieder durch Erfahrung und fachliche Kompetenz zu unterstützen
- ein gemeinschaftliches Verständnis des „Geben und Nehmen“ von Informationen
- aktives Interesse zeigen durch
- Anwesenheit auf Vereinsveranstaltungen
- Initiierung von Aktivitäten
- Übernehmen von Vereinsämtern
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen
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